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ALLRIS - Auszug

27.07.2020 - 4 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Braak

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Mitglieder des Ausschusses bitten um eine Änderung der Formulierung im §4 Abs. 2 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Braak. Aus den Absätzen soll hervorgehen, dass Bürger gewählt werden können, die nicht der Gemeindevertretung angehören.

Anmerkung der Verwaltung:

Gem. § 6 GO umfasst der Begriff „Bürger“ alle zur Gemeindevertretung wahlberechtigten Einwohner (ab 16. Jahre). Mit der Formulierung in § 4 Abs. 2 + 4 der Hauptsatzung „die der Gemeindevertretung angehören können“  ist gemeint, dass diese Bürger die Wählbarkeitsvoraussetzung für die Gemeindevertretung haben müssen, also u.a. das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen.

Die vom Ausschuss vorgeschlagene Formulierung wäre falsch, zumal wählbare Bürger generell nie der Gemeindevertretung angehören. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Formulierung sollte bestehen bleiben, zumal sie den kommunalrechtlichen Vorschriften entspricht.

 

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Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Braak die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Braak, wie sie sich aus der Anlage ergibt, mit der oben genannten Änderung (Anmerkung der Verwaltung zu beachten) zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 4 
Nein-Stimmen : 0 
Enthaltungen : 0

 

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Anlagen zur Vorlage