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ALLRIS - Auszug

30.06.2014 - 21 Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeide Siek Gebiet: n...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr GV Reppel erläutert den Sachverhalt. Der Bauausschuss hat am 11.06.2014 den Satzungsbeschluss beraten. Die vorgebrachten Stellungnahmen und die Änderungen in den Abwägungsvorschlägen sind eingearbeitet und in einer neuen Vorlage 2014/005/035-1 zur Sitzung der Gemeindevertretung versandt worden.
 

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Beschluss:
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen

Die während der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 der Gemeinde Siek, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung hierzu, abgegebenen Stellungnahme der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden geprüft und, wie in der Anlage aufgeführt, abgewogen.

 

b) Satzungsbeschluss

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 20 für das Gebiet nördlich "Alte Landstraße", östlich "Hinterm Dorf", südlich der Mehrzweckhalle, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 20 wird unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Hinweis: Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter(innen) von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
 

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Abstimmungsergebnis:


Ja-Stimmen : 9
Nein-Stimmen : 3
Enthaltungen : 1
 

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Anlagen zur Vorlage