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ALLRIS - Auszug

27.01.2020 - 4 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Kita-Reform

Die als Zuhörer anwesenden Eltern hinterfragen die Neuerungen der Kita-Reform und der daraus entstehenden Konsequenzen für die betroffenen Eltern.

Kernpunkte stellen hierbei die Änderung des Betreuungsschlüssels auf 2,0, die Aufhebung der flexiblen Betreuungszeiten sowie die Mehrkosten durch die Mittagsverpflegung und den Entfall der Geschwisterregelung für Hortkinder dar.

 

Der Entfall der flexiblen Betreuungszeiten bedeutet für einige Betroffenen, ihre beruflichen Tätigkeiten nicht mehr ausüben zu können. Zugleich erhöhen sich die finanziellen Belastungen für die Eltern durch den Entfall der Geschwisterregelung und die zusätzlichen Kosten für ein Mittagessen, welches durch einige Eltern gar nicht gewünscht wird.

Aufgrund der unerwarteten Mehrkosten wäre eine Übergangsregelung für Härtefälle daher wünschenswert.

Hinsichtlich der angebotenen Betreuungszeiten von 14 Uhr und 16 Uhr werden seitens der Eltern Alternativen wie z.B. 13 Uhr gewünscht.

Die Eltern bitten die Gemeinde inständig, aktiv zu werden, sich gegen die Reform zu wehren und sich für die Kinder der Gemeinde einzusetzen.

 

Gemeindevertreter und Vertreterinnen der Amtsverwaltung erläutern dazu, dass die Gemeinde durch den Gesetzgeber gebunden ist und die neuen Gesetze umzusetzen hat. Die Sozialstaffel ist landeseinheitlich festgelegt. Örtlicher Träger der Kindertagesstätten ist nicht die Gemeinde, sondern der Kreis Stormarn. Die Betreuungszeiten etc. werden ab dem 01.08.2020 in einer zentralen Datenbank verarbeitet.

Die Gemeinde kann daher keine eigenen Regelungen per Satzung festlegen.

So werden auch Kommunen, wie z.B. die Gemeinde Lütjensee die Betreuungszeiten noch anpassen müssen.

Die Eltern werden gebeten, Ihren Unmut direkt bei den Vertretern des Landes u.a. auch über die Landeselternschaft vorzubringen. Die Verwaltung wird die Ansprechpartner zusammentragen und dem Kita-Beirat zur Verfügung stellen.

Die Gemeinde und die Verwaltung werden die Hinweise der Eltern ebenfalls weitergeben und auch in folgenden Arbeitsgruppen thematisieren.

 

Die gewünschten Betreuungszeiten bis z.B. 13 Uhr werden ebenfalls noch thematisiert.

 

Eine Übergangsregelung für Härtefälle sieht das Gesetz nicht vor. Und auch hier hat die Gemeinde keine rechtliche Handhabe, eigene Regelungen zu treffen. Der Kreistag wird sich mit der Thematik und einer möglichen Sonderregelung zur Sozialstaffel beschäftigen und darüber befinden.

 

Um den geforderten Betreuungsschlüssel erfüllen zu können, wird die Gemeinde weiteres Personal benötigen. Dies wird bei der heutigen Arbeitsmarktsituation eine Herausforderung darstellen, da Erzieher derzeit auf dem Arbeitsmarkt kaum zur Verfügung stehen.

Ob zum 01.08.2020 für alle angemeldeten Kinder auch ein Kita-Platz zur Verfügung steht, muss durch die Kita-Leitung geprüft werden.

 

Gemeindevertreter Andresen regt an, sich seitens der Gemeinde erneut mit der Frage nach einer offenen Ganztagsschule für 2021 ff. zu befassen.

 

Auf Wunsch der Zuhörer ist die Gemeinde bereit, in ca. 2 Monaten mit Vertretern der Eltern und der Kita über den aktuellen Sachstand und Lösungsansätzen zu sprechen.