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ALLRIS - Auszug

11.11.2019 - 4 Zuschussanträge für das Haushaltsjahr 2020

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Sitzungsvorlage wird verwiesen.

 

Der Verein für Sport und Gemeinschaftspflege von 1968 e.V. Stapelfeld (VSG) beantragt einen Zuschuss in der Höhe wie er in 2019 gezahlt wurde. Im Jahr 2019 hat der VSG einen Zuschuss in Höhe von 5.600,00 Euro erhalten. Zusätzlich liegt der Gemeinde ein Antrag auf Kostenübernahme für den Kauf eines Gerätehauses aus Holz zur Lagerung diverser Sportutensilien vor. Laut Kostenvoranschlag wird das Gerätehaus rund 2.000 Euro kosten.

Der Finanzausschuss einigt sich darauf, dass dem VSG einmalig einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 7.600,00 Euro (5.600,00 Euro für laufende Kosten + 2.000,00 Euro zum Kauf des Gerätehauses) gewährt wird. Der Kauf, die Aufstellung und die Pflege des Gerätehauses muss eigenständig vom VSG übernommen werden.

 

Die Volkshochschule der Gemeinde Barsbüttel hat erstmalig ein Zuschussantrag gestellt. Dem vorliegenden Antrag konnte keine Begründung entnommen werden, warum die Volkshochschule Barsbüttel um einen Zuschuss bittet. Die Kursgebühren werden direkt vom Kursteilnehmer erhoben. Zudem ist der Gemeinde nicht bekannt, dass viele Bürger der Gemeinde die Volkshochschule Barsbüttel besuchen. Daher ist der Zuschussantrag über 750,00 Euro abzulehnen.

 

Die Zuschussanträge vom Tennisclub Brunsbek e.V. in Höhe von 500,00 Euro und vom Stapelfelder Kulturkreis e.V. in Höhe von 1.000,00 Euro sind wie beantragt zu genehmigen. 

 

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Beschlussvorschlag:


Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die vorliegenden Zuschussanträge wie folgt zu beschließen:

 

  1. Tennisclub Brunsbek e.V.       500 €

       auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [ x ] ja [  ] nein

 

  1. Verein für Sport und Gemeinschaftspflege von 1968 e.V. Stapelfeld            7.600 €

auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [ x ] ja [ ] nein

 

  1. Volkshochschule der Gemeinde Barsbüttel      750€

       auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [  ] ja [ x ] nein

 

  1. Stapelfelder Kulturkreis e.V.                1.000€

            auf die Vorlage eines Verwendungsnachweises wird verzichtet [ x ] ja [  ] nein

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2020 einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, nach Rechtskraft der Haushaltssatzung der Gemeinde Stapelfeld für das Haushaltsjahr 2020, die entsprechenden Zuwendungsbescheide an die Antragssteller zu fertigen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5 
Nein-Stimmen : 0  
Enthaltungen : 0