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ALLRIS - Auszug

04.11.2019 - 5 Gemeindliches Einvernehmen zu Nr. 2019-14/06- M...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende berichtet zur Vorlage.

 

Die Kommunalaufsicht hat sich aktuell gegenüber der Verwaltung geäußert, dass es in dieser Beschlussfassung um die reine Beteiligung nach § 36 BauGB, sprich ausschließlich über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, zu entscheiden ist. Hierunter fällt die Sicherung der Erschließung, ebenso die Ausweisung der Fläche im Flächennutzungsplan.

 

Nachdem das LLUR nun formell an die Kommunalaufsicht des Kreises herangetreten ist, da es aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Widersprüche zum Verfahren gibt, muss diese das gemeindliche Einvernehmen einsetzten, sofern kein positiver Beschluss gefasst wird. Nach Aussage der Kommunalaufsicht bestünde ein vorsätzlicher Rechtsbruch, wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen versagt.

 

Etwaige Diskussionen zur den Immissionswerten oder den Kapazitäten der Anlagen, werden nicht in diesem Verfahren entschieden, sondern obliegen der Zuständigkeit des LLUR. Eine entsprechende Stellungnahme mit kritischen Anmerkungen ist seitens der Gemeinde im Rahmen der Behördenbeteiligung eingereicht worden.

 

Fragestellungen zum Vorhaben wurden überdies in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde und dem Antragssteller in Bezug auf diese Beschlussfassung geklärt, so dass erneut über das Vorhaben abgestimmt werden kann

 

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Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen wird gem. § 36 i.v.m. § 35 BauGB erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 1
Enthaltungen : 4

 

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Anlagen zur Vorlage