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ALLRIS - Auszug

04.11.2019 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Eine Bürgerin möchte den Anlass wissen, der die Gemeinde dazu bewegt, heute ggf. anders über das Vorhaben unter TOP 5 zu entscheiden als im Jahr 1991 und 2002.
 

Der Vorsitzende führt aus, dass es damals um andere Anlagen ging. Hierbei sollte eine Holzverbrennung entstehen, dies wurde durch die Gemeinde abgelehnt. Die Holzverbrennung wäre nicht mit dem Flächennutzungsplan konform, der eine Abfallverbrennung ausweist. Ein Gemeindevertreter ergänzt hierzu, dass die damalige Planung eine Anlage mit drei Verbrennungslinien vorsah, also um eine Erweiterung, dies war abzulehnen. Bei der aktuellen Planung ist dies nicht der Fall, hier wird eine Anlage mit einer Verbrennungslinie als Ersatzbau für die alte Müllverbrennungsanlage geplant.

 

 

Der Bürger, der den Antrag zur Tagesordnung auf Einräumung eines Rederechts gestellt hat, möchte zunächst klarstellen, dass nicht der Verein BIG e.V. den Antrag gestellt hat, sondern er selbst als natürliche Person und Einwohner der Gemeinde Stapelfeld.

 

Der Bürger möchte von der Gemeindevertretung wissen, seit wann das Einvernehmen zur Errichtung einer Klärschlammverbrennung besteht. Laut eines Schreibens des Landrats vom 24.03.2019 besteht seit dem Jahr 2017 bereits das Einvernehmen.

 

Darüber hinaus möchte der Bürger die Aufklärung der Mengenangaben zu den geplanten Kapazitäten im Genehmigungsantrag aufgeklärt wissen, hier gäbe es massive Abweichungen zu den bisherig publizierten Massen des Antragsstellers. Als wirtschaftliches Unternehmen wird die höhere Kapazität der Anlagen dazu führen, dass mehr Verbrennungsmasse thermisch verarbeitet wird und daher die Schadstoffbelastungen höher ausfallen werden, als bisher angenommen.

 

Der Vorsitzende räumt den Fehler in der Benennung ein und nimmt dies zur Kenntnis, eine Klarstellung erfolgt schriftlich im Protokoll.

 

Es liegt bis dato kein Beschluss der Gemeindevertretung vor, der das Einvernehmen zu Errichtung der Klärschlammverbrennungsanlage bestätigt.

 

Für Fragstellungen zur Kapazität der Anlage und den Vorgaben in Bezug auf die Immissionswerte ist nicht die Gemeinde zur Klärung zuständig, dies obliegt der Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). Die Gemeinde hat im Rahmen der Behördenbeteiligung ebenfalls umfassend diese Punkte durch unabhängige Fachingenieure prüfen lassen und entsprechende Kritikpunkte und Fragestellungen mit ihrer Stellungnahme bei der Genehmigungsbehörde eingereicht.

 

Eine Bürgerin führt an, dass sie sich nicht ausreichend zum Vorhaben informiert gefühlt hat. Die Gemeinde wird gesundheitsgefährdende Zuständen ausgesetzt, hier sollte an zukünftige Generationen gedacht werden.

 

Ein Bürger entgegnet hierzu, dass es in Deutschland seit 2017 die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung gibt, die eine ausschließliche thermische Verwertung vorsieht, damit die Klärschlämme nicht mehr auf die Felder aufgebracht werden. Die Bundesrepublik folgt damit den Vorgaben der Europäischen Klärschlammrichtlinie. 

 

Der Vorsitzende ergänzt die Aussage, dass der Düngemittelverordnung bereits jetzt die Verbrennung von 15% Klärschlämmen in der Müllverbrennung zulässt. Das Klärschlämme, auch durch ihren hohen Mikroplastikanteil als Abfall gelten. Es sollen in der neuen Anlage ausschließlich kommunale Klärschlämme verbrannt werden. Derzeit werden diese, durch ganz Deutschland transportiert.

 

Eine Bürgerin stellt die Frage nach der Auslastung der geplanten Müll-/ Klärschlammverbrennungsanlagen. Die Anlagenkapazität sei so groß, dass der Müll bzw. die Klärschlämme z.T. europaweit angeliefert werden sollen. Es bestünden bereits entsprechende Verträge. Die reine Belieferung aus der Region sei nicht ausreichend und die Aussagen des Antragsstellers, damit irreführend. Vertragslaufzeiten mit regionalen Zulieferern sind nicht einsehbar. Mülltourismus sei die Folge.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass ausschließlich auf Basis der Antragsunterlagen geprüft und den Aussagen des Unternehmens vertraut werden kann, andere Annahmen sind Spekulation. Die Anlage wird im Betrieb stetig entsprechend durch Fachbehörden des Landes kontrolliert, zur Einhaltung der Genehmigungsvorgaben und unterliegt strengen Auflagen. Zudem bedingt eine Verwertung von industriellen Klärschlämmen laut des beratenden Experten einer anderen Technik, diese wurde nicht beantragt. Die zeitweise Verbrennung von Müll aus Italien in der bestehenden Anlage, wurde damals auf Zwangsanweisung der Bundesregierung ausgeführt.     

 

Eine Bürgerin hinterfragt, warum der Schornstein nicht höher gebaut werden kann. Ein Bürger ergänzt hierzu kritisch, dass dem Antragssteller freisteht einen höheren Schornstein zu bauen.

 

Der Vorsitzende erklärt, diese Vorgabe wurde seitens der Genehmigungsbehörde gemacht. Der Schornstein muss auf Basis der angenommenen Emission-/Immissionswerte 5m höher sein als das höchste Gebäude der Anlage.

 

Abschließend führt der Vorsitzende aus, dass es kein Parallelbetrieb der Altanlage und des Neubaus geplant ist.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die rege Diskussion und schließt die Einwohnerfragestunde.