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ALLRIS - Auszug

02.10.2019 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Auf Anfrage eines Einwohners teilt Herr Beber mit, dass die Berechnung der Grundsteuer nicht Sache der Gemeinde ist. Vielmehr legt das Land die Berechnungsgrundlage fest. Aufgrund der darauf folgenden Bemessung erfolgt die Grundsteuerveranlagung durch die Gemeinde mit den festgesetzten Hebesätzen.