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ALLRIS - Auszug

19.05.2014 - 7 Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Stapelfeld Ge...

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Wortprotokoll

Sachverhalt:


Die Gemeinde beabsichtigt, auf dem in der Anlage gekennzeichneten Grundstück eine Fläche für Sportanlagen auszuweisen.

Die Fläche ist derzeit durch die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes als Fläche für die Landwirtschaft überplant. Daher ist der Flächennutzungsplan zu ändern.

 

Am 07.04.2014 hat die Gemeindevertretung bereits beschlossen, die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen, um die Fläche als Sportfläche auszuweisen.

 

Seitens des Kreises Stormarn wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass allein die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht ausreichend ist.

Zur Realsierung des Sportplatzes ist auch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 erforderlich.

 

Weitere Beratungen zur Sportplatznutzung sollen auch im SKS erfolgen. Hier wird die Beiladung des VSG empfohlen.

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Beschlussvorschlag:


Für das Gebiet nördlich "Am Drehbarg", westlich "Groot Redder", östlich des Sportplatzes wird der Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Stapelfeld aufgestellt.

Planungsziel ist die Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Sportplatz'.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür

Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

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Anlagen zur Vorlage