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ALLRIS - Auszug

23.08.2018 - 3 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Die Schulelternbeiratsvorsitzende bittet darum, die Mitarbeiter bzw. die Leitung der OGS an den Planungen hinsichtlich der Sanierung bzw. des Neubaus der Grundschule Stapelfeld einzubinden, da diese am besten Wissen, welche Raumaufteilungen, Einrichtung etc. sinnvoll und passend sind.

Der Schulverbandsvorsteher erläutert Frau Schmitt, dass derzeit noch beide Varianten (Sanierung/Neubau) verglichen werden und deswegen verschiedene Konzepte von einem Architekten vorgestellt worden sind. Es geht derzeit vornehmlich um den Vergleich der Kosten und die Wahl der wirtschaftlichsten Lösung. Sobald eine Grundsatzentscheidung getroffen ist und ein Architekt gefunden ist, werden alle Beteiligten in die Planungen involviert.

 

Frau Schmitt regt zudem an, im Zuge der nächsten Gebührenkalkulation die Kosten bzw. einen Teil der Kosten für die Ferienbetreuung auf alle OGS-Nutzer über die „normale“ Benutzungsgebühr umzulegen.

Diese Vorgehensweise hätte den Vorteil, dass sich die Kosten auf alle OGS-Nutzer verteilen und die Ferienbetreuung für jeden einzelnen nicht so hoch ist.

 

Herr Beber merkt an, dass es bei einer Gebühr darum geht, dass nur derjenige zahlt, der auch tatsächlich nutzt und aus diesem Grunde eine Verteilung auf alle OGS-Nutzer (auch auf die, die die Ferienbetreuung gar nicht buchen) gebührenrechtlich wahrscheinlich nicht zulässig ist.

 

Die Schulverbandsversammlung nimmt den Vorschlag von Frau Schmitt zur Kenntnis und bittet die Verwaltung um Prüfung der gebührenrechtlichen Zulässigkeit.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Gem. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung dem Vorteil Einzelner oder Gruppen von Personen dient,() Weiterhin sind die Gebühren grundsätzlich nach dem Umfang und der Art der Inanspruchnahme zu bemessen.

Wer also keine Ferienbetreuung in Anspruch nimmt, kann auch nicht dafür zur Zahlung herangezogen werden.