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ALLRIS - Auszug

23.07.2018 - 6 Bebauungsplan Nr. 10, 5. Änderung der Gemeinde ...

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Wortprotokoll

Herr Schwormstede führt den Sachverhalt und die vorgeschlagen Änderung aus.

Da es nun einen einzelnen Interessenten für die Gewerbefläche gibt, wird die öffentliche Verkehrsfläche mit der Wendeanlage nicht benötigt.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass es bei dieser Änderung lediglich um die Anpassung der Baugrenze geht. Die vorhandene Kehre wird bestehen bleiben.

 

Frau Stehr merkt an, dass in der Vorlage keine Legende in der Zeichnung eingepflegt ist. Herr Schwormstede wird sich mit der Verwaltung abstimmen und die Zeichnung anpassen.
 

 

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Beschlussvorschlag:

a) Aufstellungsbeschluss

r das Gebiet südlich „Meiendorfer Amtsweg“, nördlich „Alte Landstraße“, östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1, wird die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 aufgestellt.

Die B-Plan-Änderung erfüllt die Anforderungen an den § 13a BauGB und kann deshalb im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB u.a. ohne Umweltprüfung durchgeführt werden.

 

Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:

Neuorganisation der Erschließung aufgrund der veränderten Grundstücksteilung:

Entfall der öffentlichen Verkehrsfläche zugunsten der privaten Gewerbegebiete

Anpassung der Baugrenzen, unter weitgehender Beibehaltung des sonstigen Festsetzungskonzeptes

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Mit der Planung soll das Büro Architektur + Stadtplanung, entwickeln und gestalten, Herr Schwormstede, Graumannsweg 69, 22087 Hamburg, beauftragt werden.

 

b) Vorentwurfsbeschluss:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, vgl. anliegendes Vorkonzept mit Stand vom 16.07.2018, wird gebilligt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.

 

Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 4
Nein-Stimmen : 
Enthaltungen : 

 

 

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Anlagen zur Vorlage