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ALLRIS - Auszug

11.06.2018 - 6 Verpflichtung und Amtseinführung der Mitglieder...

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Wortprotokoll

Alle gewählten Gemeindevertreter/innen werden durch den Bürgermeister per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung der Obliegenheiten verpflichtet. Er verweist nochmals ausdrücklich auf die Verschwiegenheitspflicht, insbesondere im Rahmen der Beratungen und Beschlüsse, die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefasst werden.