Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Auszug

22.05.2018 - 9 Kalkulation der Kindertagesstättengebühren Hois...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Rathjen verweist auf die Vorlage 2018/004/471. Er merkt an, dass die beantragte Ausnahmegenehmigung für die Aufstockung der Elementargruppen zwischenzeitlich abgelehnt worden ist. Daher muss zum nächsten KiTa-Jahr eine 6. Elementargruppe (8 Betreuungsstunden pro Tag) eingerichtet werden. Die Gruppe wird im alten Vorschulraum untergebracht. Die 5. Hortgruppe zieht dann in einen von der Schule zur Verfügung gestellten Raum um.

 

Durch die neue Gruppe werden zusätzliche Personalkosten anfallen, die in dieser Gebührenkalkulation noch nicht erfasst sind.

 

Die Nachkalkulation für die flexible Betreuung vom 01.08.2017 bis zum 31.07.2018 kann noch nicht ermittelt werden, weil das KiTa-Jahr vom Kalenderjahr abweicht und die erforderlichen Daten daher erst im nächsten Frühjahr vorliegen werden. Aus diesem Grunde empfiehlt der Finanzausschuss, die flexible Betreuung um ein weiteres Jahr vom 01.08.2018 bis zum 31.07.2019 zu verlängern.

 

Herr Rathjen schlägt vor, die Gebühren entsprechend der vorgelegten Kalkulation zum nächsten KiTa-Jahr ab 01.08.2018 anzuheben.

 

Herr Andresen berichtet über eine Information vom Land SH bzgl. der Zuweisung von höheren Zuschüssen. In dieser Information wird auch empfohlen, die KiTa-Gebühren aus den vorgenannten Gründen derzeit nicht anzuheben.

 

 

Reduzieren

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt zum 01.08.2018 folgende Gebühren für die KiTa Hoisdorf:

 

 

 

Elementargruppen:

 

 

 

von

 

 

 

bis

 

 

 

Gebühr/Monat

nachr. Geb./Monat

Betr. 5 Tage/Woche

5 Stunden an 5 Tagen/Woche in der Kernzeit von

8:00

13:00

205,68

 

weitere flexibel zu buchende Blöcke pro Wochentag zusätzlich

 

 

zusätzlich:

zusätzlich:

Frühbetreuung 1 Stunde pro gebuchten Wochentag

7.00

8.00

8,23

41,14

Dreiviertelbetreuung 1 Stunde pro gebuchten Wochentag

13.00

14:00

8,23

41,14

Ganztagsbetreuung 3 Stunden pro gebuchten Wochentag

13.00

16.00

24,68

123,41

Spätbetreuung 1 Stunde pro gebuchten Wochentag (nur in Kombination mit Ganztagsbetreuung)

16.00

17.00

8,23

41,14

Hortgruppen:

von

bis

Gebühr/Monat

 

2 Stunden an 5 Tagen /Woche in der Kernzeit von

12.15

14.15

98,71

 

Ferienbetreuung 4,25 Stunden an 5 Tagen/Woche in der Kernzeit von

8:00

12:15

24,15

 

weitere flexibel zu buchende Blöcke pro Wochentag zusätzlich

 

 

zusätzlich:

zusätzlich:

Ganztagsbetreuung 1,75 Stunden pro gebuchten Wochentag

14:15

16:00

17,27

86,37

Frühbetreuung 1,25 Stunde pro gebuchten Wochentag

7:00

8:15

12,34

61,69

Spätbetreuung 1 Stunde pro gebuchten Wochentag (nur in Kombination mit Ganztagsbetreuung)

16:00

17:00

8,23

41,14

 

Die Verspätungsgebühr (§ 6 Abs. 3 der Kita-Satzung) sowie die Spontangebühr (§ 6 Abs. 5

der Kita-Satzung) bleiben für das kommende KiTa-Jahr 2018/2019 unverändert.

Die flexible Betreuungsmöglichkeit wird um ein Jahr verlängert und somit auch im KiTa-Jahr

2018/2019 angeboten. Die Gebührennachkalkulation erfolgt hierfür im Frühjahr 2019.

Ab 01.08.2018 wird eine weitere Elementargruppe (Nr. 6) für eine täglich 8-stündige Betreuung eingerichtet.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 14 
Nein-Stimmen : 1 
Enthaltungen : 0