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ALLRIS - Auszug

10.04.2018 - 4 Bekanntgaben und Anfragen

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Wortprotokoll

Frau Badur gibt folgendes bekannt:

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer r verfassungswidrig erklärt. Der seit 1964 nicht mehr angepasst Einheitswert für Grundstücke, der als Basis für die Berechnung der Grundsteuer gilt, führt zu Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen. Der Gesetzesgeber hat bis spätestens zum 31.12.2019 eine Neuregelung zu treffen. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetztes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten.

 

Das Gemeindeprüfungsamt hat am 09. und 10.04.2018 eine unvermutete Kassenprüfung durchgeführt. Der Kassenbestand stimmte mit den Büchern überein. Ferner bleibt der Prüfbericht abzuwarten.