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ALLRIS - Auszug

09.01.2018 - 8 Straßenbaubeitragssatzung - weiteres Vorgehen

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Wortprotokoll

Bislang war die Erhebung von Ausbaubeiträgen gesetzlich vorgeschrieben. Künftig ist es den Kommunen freigestellt, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Der Landtag Schleswig-Holstein hat ein entsprechendes Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung auf den Weg gebracht.
Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass im Haushaltsentwurf 2018 keine Ausbaubeiträge veranschlagt worden sind. Die Gemeinde Hoisdorf wird voraussichtlich in den Folgejahren nach der vorgesehenen Planung Kredite in beträchtlicher Höhe zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen der Straßen und des Neubaus der Peter-Frensch-Halle aufnehmen müssen. Aufgrund dessen und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Gewerbesteuererträge sehr starken Schwankungen unterliegen, wird es sich die Gemeinde laut Vorsitzenden und Bürgermeister finanziell nicht leisten können, auf Beitragserhebungen zu verzichten.

Die bestehende Satzung enthält die bislang vorgeschriebenen Mindestsätze von 53 %. Laut Herrn Schippmann könnte dieser Satz reduziert werden (beispielsweise 30 %).

 

Auf Vorschlag von Herrn Rathjen besteht Einvernehmen im Finanzausschuss, dass dieses Thema zunächst in den Fraktionen beraten werden soll. Da die Ausschreibung für die Baumaßnahme Oetjendorfer Kirchenweg erfolgen soll, wird die Entscheidung der Fraktionen bis zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses am 13.02.2018 benötigt.

 

 

 

Frau Noori-Lyashko und Frau Greiner verabschieden sich. Sie nehmen am weiteren Sitzungsverlauf nicht mehr teil.