31.03.2014 - 7 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 der Geme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 31.03.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Beratungsgrundlage: Verwaltungsvorlage vom 18.03.2014
Berichterstatter: Herr BA/FA Vorsitzender Uwe Benthien
Der Bebauungsplan Nr. 14 der Gemeinde Braak setzt Baugrenzen fest, die durch die Planung des Investors nicht eingehalten werden können.
Zudem besteht seitens der Gemeinde der Wunsch, die zulässige Anzahl der Wohneinheiten
zu reduzieren.
Hierfür ist der Bebauungsplan zu ändern.
Die Planungskosten werden durch den Investor übernommen. Eine Absicherung erfolgt
durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages.
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet nördlich „Dorfstraße“, südwestlich der Bebauung „Heerdestieg“ wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 aufgestellt.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Es wird folgendes Ziel verfolgt: Anpassung der gestalterischen Festsetzungen, insbesondere der Bauflächen, sowie Reduzierung der zulässigen Wohneinheiten.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung der Planung wird das Büro für Bauleitplanung, Uwe Czierlinski, Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt. Die Planungskosten werden durch den Investor getragen. Dies ist durch einen städtebaulichen Vertrag abzusichern.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB entfallen.
Die Öffentlichkeit kann sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Zeit von 14 Tagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter von der Beratung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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