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ALLRIS - Auszug

10.10.2017 - 6 Neufassung der Kita-Satzung Hoisdorf

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Vorlage der Verwaltung vom 20.09.2017 wird verwiesen. Der Ausschussvorsitzende erläutert den Sachverhalt.

 

Zu § 6 Abs. 5:

In der KiTa Hoisdorf wird seit dem 01.08.2017 eine Spontanbetreuungr Elementar- und Hortkinder angeboten. Die Gebühren sind bislang noch nicht in der Satzung erfasst.
Unter Berücksichtigung der Gebührenkalkulation und der Deckung des Mehraufwandes für die Führung separater Betreuungslisten, Eingabe der Daten in das KiTa-Programm, Erstellung der Bescheide für die Spontanbetreuung im Nachhinein quartalsweise bzw. halbjährlich wird eine einheitliche Gebühr von 4,00 € pro Betreuungsstunde vorgeschlagen.

 

Zu § 11 Abs. 1:

Da die vorhandene Spätgruppe bereits überbelegt ist (Ausnahmegenehmigung), soll in der Satzung aufgenommen werden, dass bis zu 2 Spätgruppen eingerichtet werden können.

Damit wird eine Grundlage geschaffen. Die Klärung des Personalbedarfs und der erforderlichen Haushaltsmittel erfolgt zu gegebener Zeit.

 

Änderungen zum vorgelegten Satzungsentwurf ergeben sich nicht.
 

 

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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hoisdorf beschließt die KiTa-Satzung rückwirkend zum 01.08.2017, wie sie sich aus der Anlage zur Vorlage ergibt.

 

Die Satzung ist auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 5
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0
 

 

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Anlagen zur Vorlage