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ALLRIS - Auszug

12.12.2016 - 9 Neuregelung der Umsatzbesteuerung von juristisc...

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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Schmitz erläutert den Sachverhalt anhand der o.g. Vorlage.

 

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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n. F. für sämtliche nach dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2021 ausgeübten Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31.12.2015 zur Anwendung kommen soll.

Eine entsprechende Optionserklärung ist an das Finanzamt zu übersenden.

 

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Abstimmungsergebnis: eistimmig
Ja-Stimmen : 8
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 0

 

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Anlagen zur Vorlage