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ALLRIS - Auszug

14.11.2016 - 3 Verpflichtung einer neuen Gemeindevertreterin

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende teilt mit, dass Frau Helke Köhne für das verstorbene Mitglied der Gemeindevertretung Walter Tent in die Gemeindevertretung nachrückt. Sie wird ebenfalls Mitglied im Finanzausschuss. Der Vorsitzende verpflichtet Frau Köhne gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung S-H auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in das Amt ein.