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ALLRIS - Auszug

10.10.2016 - 9 Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Hoisdorf Gebi...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltungsvorlage vom 21.09.2016 mit der Vorlagen-Nummer 2016/004/268-1 liegt allen Ausschussmitgliedern vor. Inhaltlich wird darauf verwiesen.

Herr Stolzenberg erhält den Auftrag vor Auslegung noch folgende Textänderung einzufügen: je Gebäude 4 Wohneinheiten. 500qm gelten für das Grundstück 1. Für die Grundstücke 2 9 gelten 800qm.

 

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Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Satz 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen.

 

b) Entwurfs- und Auslegungseschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 für das Gebietdlich und östlich der Dorfstraße (K91), Dorfstraße 22 bis 24a (nur gerade Hausnummern) , und die Begründung hierzu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Die Firsthöhe wird für das Grundstück 1 auf 9 m reduziert. (Beschlussvorschlag geändert aufgrund Beschluss BA v. 17.11.2016)

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung zum Abstimmungsergebnis:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:5
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage