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ALLRIS - Auszug

12.09.2016 - 6 Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Hoisdorf für ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Putzbach erläutert kurz die aktualisierten Änderungen.

 

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Beschlussvorschlag:
a) Abwägung der eingegangen Stellungnahmen

Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden, wie in der Anlage dargestellt, mit folgender Änderung abgewogen: Seite 5 letzter Absatz ändern in … und einer GFZ mit 0,2 festgesetzt.

 

b) Entwurfs- und Auslegungseschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 für das Gebiet Ortsteil Oetjendorf, westlich Oetjendorfer Landstraße (L90), Oetjendorfer Landstraße 57 bis 65 (nur ungerade Hausnummern), und die Begründung hierzu werden in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen gebilligt: Die GFZ von 0,25 auf dem Grundstück mit dem Gebäude Oetjendorfer Landstraße 63 wird auf 0,3 angehoben. Ebenso die Firsthöhe von 8,0 m auf 9,0 m.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung zum Abstimmungsergebnis:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:5
Nein-Stimmen:0
Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage