Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 11, 1. Änderung der Gemeinde Brunsbek Gebiet: östlich der Straße „Hahnenkaten“, südlich der Bebauung „Moorende“ und westlich der Bebauung „Heinrichstraße“
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung Brunsbek in der Sitzung am 07.04.2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11, 1. Änderung der Gemeinde Brunsbek für das Gebiet östlich der Straße „Hahnenkaten“, südlich der Bebauung „Moorende“ und westlich der Bebauung „Heinrichstraße“, und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom
10. Mai 2021 bis zum 11. Juni 2021
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Sie finden die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz im Internet unter
https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/
eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Plansicherstellungsgesetz in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus. Die Unterlagen können nur nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter
Tel. 04107 / 88 93 - 0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder nach Terminvereinbarung zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs der 1. Änderung wiedergegeben.
Siek, den 30.04.2021
Amt Siek
Der Amtsvorsteher