Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/006/289
Grunddaten
- Betreff:
-
32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: nördlich der Bebauung "Hauptstraße 46 - 52", östlich der Bebauung "Op de Huuskoppel", westlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 03.04.2017 und Aufhebung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vom 20.08.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.103.6-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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24.01.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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04.04.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Variante 1:
Der Aufstellungsbeschluss vom 03.04.2017 sowie der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 20.08.2018 werden aufgehoben.
Das Planverfahren wird eingestellt, da der dazugehörige Bebauungsplan Nr. 18 nach § 13b BauGB aufgestellt werden kann.
Variante 2:
Der Aufstellungsbeschluss vom 03.04.2017 sowie der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 20.08.2018 werden aufgehoben.
Das Planerfahren wird eingestellt, da sich im Planverfahren herausgestellt hat, dass sich die Planung nicht im Sinne der Gemeinde und des Vorhabenträgers gestalten lässt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Wunsch des Grundstückseigentümers hat die Gemeinde das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 18 nebst 32. Änderung des Flächennutzungsplanes bereits 2017 eingeleitet.
Zwischenzeitlich hat sich der Sachstand verändert. Das Bebauungsplanverfahren kann nach § 13b BauGB betrieben werden. Hiernach ist kein formelles Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes mehr erforderlich. Eine einfache Berichtigung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist ausreichend.
Daher kann das Verfahren zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes eingestellt werden.
Alle gefassten Beschlüsse sind dazu aufzuheben. Hierzu ist im Beschlussvorschlag die Variante 1 formuliert.
Sollte die Gemeinde an einer Fortführung des Verfahrens nicht mehr interessiert sein und sich an der Empfehlung des Bauausschusses vom 29.03.2021 orientieren wollen, wäre die Variante 2 zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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348,7 kB
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