Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/006/306-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie Stellenplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Leonie Mahnke
- Aktenzeichen:
- 111.812.6
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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06.12.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Als Anlage ist der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan 2022 (Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan sowie die Teilhaushalte inkl. der geplanten Investitionen) beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist der Stellenplan 2022.
Die Haushaltsansätze orientieren sich an den Vorjahreswerten bzw. wurden angepasst und fortgeschrieben.
Im Stellenplan 2022 der Gemeinde Stapelfeld sind insgesamt 23,833 Stellen ausgewiesen.
Personalaufwendungen wurden in Höhe von 1.109.000 € (2021 = 1.058.300 €) in den Haushaltsplan 2022 eingestellt.
Die Personalkosten sind den jeweiligen Kostenträgern - Kindertagesstätte – und – Bauhof -zugeordnet worden.
Folgende wesentliche Maßnahmen wurden in den Haushalt aufgenommen:
Ergebnishaushalt
Umbau Stapelfelder Hof 30.000 €
Krippenhaus streichen 10.000 €
Kate 20.000 €
Straßenbau 80.000 €
Grün-und Landschaftsbau 60.000 €
Finanzhaushalt - Investitionen
Neuer Balkon Reinbeker Str.4/4a 15.000 €
Industrie Geschirrspüler Kita 10.000 €
Geschirrspüler Stapelfelder Hof 15.000 €
Notstromversorgung 10.000 €
Straßenbau (Weg zum Moor) 400.000 €
Straßenbeleuchtung (GG Stapelfeld) 25.000 €
Regenwasserbeseitigung
Si-relevante Nachrüstung RRB (SÜVO), vorsorglicher Ansatz 10.000 €
Dorfverschönerung
Anschaffung, Bepflanzung Pflanzkübel im öffentlichen Raum 10.000 € Hinter der Schule 120.000 €
Fahrzeug Feuerwehr 150.000 €
Grunderwerb 130.000 €
Grundstückskauf Fernwärme 200.000 €
Planetenweg 25.000 €
Investitionszuschuss Ballfangzaun 40.000 €
Die Ansätze im Produkt 611000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen - sind nach den Vorgaben des Haushaltserlasses 2022 vom 21.09.2021 ermittelt worden. Die Kreisumlage wurde mit 28,0 % sowie die Amtsumlage mit 13,0 % berechnet.
Die Nivellierungssätze für die Realsteuern betragen im Haushaltsjahr 2022 für die Grundsteuer A 302 %, für die Grundsteuer B 367 % sowie für die Gewerbesteuer 309 %. Beim Nivellierungssatz der Gewerbesteuer ist jedoch zu beachten, dass dieser schon um den Prozentsatz der Gewerbesteuerumlage vermindert ist, der im vorvergangenen Jahr Anwendung gefunden hat.
Die Gewerbesteuer, die von den Gemeinden vierteljährlich nach dem Ist-Aufkommen abzuführen ist, beträgt seit 2020 35 %. Um eine Vergleichbarkeit mit den gemeindlichen Gewerbesteuerhebsätzen herzustellen, liegt der für die vorstehende Berechnung des Landes maßgeblicher Hebesatz bei 344 %.
Der Ergebnisplan schließt wie folgt ab:
Gesamtbetrag der Erträge: 9.228.500 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen: 8.522.400 €
ergibt einen Jahresüberschuss: 706.100 €
Der Finanzplan weist im Haushaltsplan 2022 einen Finanzmittelsaldo in Höhe von
-688.100 € aus.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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