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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2021/006/314

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass bei positiver Rückmeldung der AktivRegion zur Förderfähigkeit des Planetenweges, zum Stichtag 01.02.2022 ein Förderantrag über das RegionalBudget gestellt werden soll. Die finanziellen Mittel in Höhe von 20.000 € sind im Haushalt 2022 bereitzustellen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Im Zuge der Planungen für die Umsetzung eines länderübergreifenden Gewerbeprojektes für die Neugestaltung einer landschaftspflegerischen Begleitung zur Stärkung der Naherholungsfunktion des ländlichen Raumes, sollen zwei Naturschutzgebiete miteinander verbunden werden. Im Zuge dieser Planung kam die Überlegung auf, einen Planetenweg anlegen zu lassen, um die Attraktivität der Spazierwege in der Gemeinde durch Darstellungen mit naturwissenschaftlichen Hintergrund zu unterstützen.

 

Der Bau eines Planetenweges verfolgt folgende Ziele:

  • Erwachsene und Kinder sollen an naturwissenschaftliche Themen herangeführt werden und ein allgemein ein Interesse für Natur und Umwelt geweckt werden
  • Verdeutlichung der Dimensionen des Sonnensystems durch maßstabsgerechte Ausgestaltung
  • Ermöglichung der Nutzung durch die nahegelegene Grundschule
  • Bewegung bei Kindern und Erwachsenen fördern (der Planetenweg führt u.a. an den Spiel- und Bewegungsplätzen für Kinder und Erwachsene entlang)

 

Die naturwissenschaftliche Themenstellung lässt sich in Folgejahren durch weitere Themenkomplexe wie Natur und Umwelt, Flora und Fauna, Bedeutung der Jagd, Landwirtschaft, um nur einige zu nennen, auch auf einem erweiterten Wegenetz sehr gut ausbauen.

 

Nach aktueller, grober Kostenschätzung durch den Vorsitzenden des SKS-Ausschusses, betragen die Kosten ca. 20.000 €.

 

Verwaltungsseitig wurde bereits bei der AktivRegion Sieker Land Sachsenwald angefragt, ob für die Umsetzung des Planetenweges die Möglichkeit der Förderung über das RegionalBudget besteht. Maßgebende Rahmenbedingungen dafür sind:

  • die Gesamtmaßnahme darf nicht mehr als 20.000 € Brutto kosten (sowohl in der Kostenschätzung, als auch die tatsächlich anfallenden Kosten dürfen diese Kostengrenze nicht überschreiten)
  • es werden 80% der beantragten Brutto-Kosten gefördert
  • nächstmögliche Antragsfrist: 01.02.2022
  • die Maßnahme muss bis 31.10.2022 abgeschlossen sein.

 

Sollte die Rückmeldung der AktivRegion bezüglich der Förderfähigkeit positiv ausfallen, benötigt die Verwaltung für die Antragstellung eine professionelle Kostenschätzung durch ein Unternehmen. Hierfür wird ein gemeinsamer Ortstermin mit einer entsprechenden Firma empfohlen, um eine möglichst genaue Kostenschätzung für die Antragstellung, als auch für die Ausschreibung zu haben.

 

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