Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2016/005/230-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 17A - 1. Änderung der Gemeinde Siek Gebiet: östlich "Jacobsrade", nördlich "Hauptstraße" und westlich der Liegenschaft Hauptstraße Hausnummer 1 a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- (310)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Siek
|
Entscheidung
|
|
|
24.11.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a)Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung des Kreises Stormarn gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Landesplanung abgegebenen Stellungnahmen werden, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen.
b)Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17A – 1. Änderung und Ergänzung für das Gebiet östlich "Jacobsrade", nördlich "Hauptstraße" und westlich der Liegenschaft Hauptstraße Hausnummer 1, und die Begründung hierzu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung zur Abstimmung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Zeit vom 26.09.2016 bis zum 12.10.2016 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zum o. g. Verfahren im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Im Rahmen der Auslegung wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
Aufgrund der Planungsanzeige und der frühzeitigen Beteiligung des Kreises Stormarn wurde angeregt, anstelle des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB auf das Regelverfahren umzusteigen, da ein größerer Teil des Plangebietes erstmalig eine im Außenbereich gelegene Fläche in Anspruch nimmt. Dieser Anregung sollte im Interesse der Rechtssicherheit der Planung gefolgt werden. Nach Rücksprache mit der Kreisplanung kann der bereits durchgeführte Verfahrensschritt als frühzeitige Beteiligung i. S. d. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB gewertet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
100,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
690,6 kB
|