23.03.2017 - 5 Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Stapelf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 23.03.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Stefan Lorenz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Vorsitzende, Frau Winkler, verliest die Vorlage und weist auf die Mustersatzung für Sondervermögen der Gemeinde Stapelfeld für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Stapelfeld hin.
Es stellt sich die Frage, ab wann die Satzung in Kraft treten muss.
Es wurden bereits in diesem Jahr Einnahmen erzielt und Ausgaben durch die Kameradschaftskasse getätigt, sodass ein In Kraft treten ab dem 01.01.2018 bevorzugt wird.
Hinweis der Verwaltung:
Wie in der Feuerwehrdienstbesprechnung am 29.11.2016 erläutert, ist eine Satzung über das Sondervermögen Kameradschaftskassen entsprechend den Änderungen des Brandschutzgesetztes zu erlassen. Das neue Brandschutzgesetz ist im Juli 2016 in Kraft getreten. Somit soll die Satzung über das Sondervermögen für die Kameradschaftspflege, analog den gesetzlichen Bestimmungen, zeitnah in Kraft treten. Die neuen Regelungen sind bereits für alle Zahlungen 2017 anzuwenden.
Des Weiteren ist fraglich, wie die Kameradschaftskasse des gemeinsamen Musikzuges Braak/Stapelfeld zu behandeln ist.
Hinweis der Verwaltung:
Die derzeit bestehende Kasse des Musikzuges Braak/Stapelfeld ist als Unterkasse zu werten und fließt als Sondervermögen in eine Gemeindefeuerwehr.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22 kB
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