06.12.2017 - 3.5 Einwohnerfragestunde zum Thema Neubaugebiet Kro...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Brunsbek
- Datum:
- Mi., 06.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Es ergeben sich mehrere Fragen der Einwohner/innen:
- Plant die Gemeinde Verkehrsberuhigungen in Form von Bodenwellen in der Straße Moorende?
Eine Betrachtung der Verkehrsverhältnisse erfolgt im weiteren Verlauf der Planungen. Allerdings kommt aller Voraussicht nach keine Errichtung von Bodenwellen in Betracht, da in diesem Bereich auch landwirtschaftlicher Verkehr herrscht.
- Wurde bereits geprüft, ob die Straßen für den Schwerlastverkehr ausgelegt ist?
Das Planungsbüro hat dies überprüft und die Straße für den gängigen Verkehr für geeignet eingestuft. Durch Errichtung der Häuser im Neubaugebiet werden die Straßen nicht über den gängigen Verkehr hinaus beansprucht. Auch jetzt werden Häuser in Kronshorst gebaut und die Straßen genutzt.
- In der Vorstellung des B-Plan-Entwurfs im letzten Bauausschuss sprach die Planerin vom Außenbereich, obwohl in der Gemeinde immer vom Ortskern gesprochen wurde.
Herr Beber erläutert, dass die Begrifflichkeit „Außenbereich“ aus der Flächennutzungsplanung stammt. Bei der Betrachtung gem. Arrondierung gehört der Bereich später zum Ortskern.
- Auf Nachfrage teilt Herr Beber mit, dass der Erwerb von Grundstücken zur Ausweisung des Neubaugebiets privatrechtliche Vertragsangelegenheiten sind und demnach nichtöffentlich zu behandeln sind.
- Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass ein Lärmgutachten im weiteren Planungsverlauf erarbeitet wird
- Es wird angefragt, ob eine Unterschriftensammlung gegen das Neubaugebiet für die Gemeindevertretung Brunsbek bindend wäre. Herr Beber erläutert die gesetzliche Grundlage gem. § 16 g Gemeindeordnung SH (GO) zum Thema Bürgerbegehren/Bürgerentscheid. Sofern über die gestellte Frage eines Bürgerentscheids mit der Mehrheit der erforderlichen Stimmen gestimmt würde, wäre dieser Entscheid für die Gemeinde bindend. Sowohl seitens einer Einwohnerin als auch durch Herrn Beber wird erläutert, dass ein Bürgerbegehren in diesem Fall nicht mehr zulässig wäre.
- Eine Parzellierung der Grundstücke ist noch nicht terminiert; zuerst müssen die Trassen eingezeichnet werden.
- Die im Entwurf geplante Zufahrt zum Neubaugebiet wird nicht verändert.
- Es wird die Frage gestellt, warum hinter dem Grundstück Moorende 9 eine andere Abstandsfläche vorgesehen ist. Herr Beber erläutert, dass sich diese Fläche nicht in vollem Maße im Eigentum der Gemeinde befindet und dem anderen Eigentümer das Recht auf Bebauung zusteht.
Fünf Einwohner/innen verlassen um 19.35 Uhr den Sitzungsraum.