22.09.2014 - 3 Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Siekhier: Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Siek
- Datum:
- Mo., 22.09.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Trenner begrüßt zu diesem TOP den Amtswehrführer des Amtes Siek sowie die Gemeinde- und Ortswehrführer und Stellvertreter der FF Siek.
Die Fragen, Bedenken und Anregungen der FF Siek (Schreiben vom 09.09.2014) liegen den Gemeindevertretern schriftlich vor, die in 3 Punkten wie folgt zusammengefasst wurden:
1. Standortnachteile Koppel neben Edeka
- durch parkende Autos in der Hauptstraße wird der Anfahrtsweg behindert und erschwert
- Bildung eines Rückstaus in Stoßzeiten im Bereich Kreisel Hauptstraße/Jacobsrade sowie
auf der Ortsumgehung bis zur zweiten Einfahrt in das Gewerbegebiet
Diese verkehrstechnischen Probleme wirken sich negativ auf die Hilfsfrist aus.
2. Alternativen in Betracht ziehen
- Prüfung von Alternativen bzw. Untersuchung der Möglichkeiten am jetzigen Standort
3. Zusammenarbeit Gemeinde / Feuerwehr in dieser Sache sowie generell
Nach anfänglicher kontroverser Erörterung bittet Herr Reppel, die weitere Diskussion auf sachlicher Ebene fortzuführen und hierbei auf die Punkte 1. und 2. einzugehen.
Die unter Punkt 3. vorgetragenen Unstimmigkeiten bezüglich der Zusammenarbeit zwischen der Feuerwehr und dem Bürgermeister/Gemeinde Siek werden als nicht zielführend angesehen.
Er führt aus, dass in der Gemeinde derzeit kein adäquates Grundstück für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zur Verfügung steht. Zur Entschärfung der dargestellten verkehrstechnischen Probleme wäre als Lösung die Anordnung eines absoluten Halteverbotes auf der rechten Seite der Hauptstraße in Richtung Edeka und eine zusätzliche Zufahrt über den Edeka-Parkplatz denkbar.
Herr Wollmer sieht hierin jedoch keinen Vorteil für die Einhaltung der vorgeschriebenen Hilfsfrist und bezüglich einer zusätzlichen Zufahrt über den Edeka-Parkplatz eine weitere Gefahrenquelle.
Zu Punkt 2 werden die Ausführung der Feuerwehr durch Herrn Menzel bestätigt. Er regt an, einen Sachverständigen zu beauftragen, eine Standortanalyse an dem jetzigen Standort durchzuführen und zu ermitteln, ob auch zukünftig eine Nutzung des Grundstückes durch die Feuerwehr langfristig sichergestellt werden kann.
Zum B-Planverfahren weist Herr Bitzer darauf hin, dass im textlichen Teil des B-Planes hinsichtlich der Feuerwehr Aussagen getroffen wurden, die so nicht zutreffend sind.
Nach weiterer Aussprache stellt Herr Reppel folgenden Antrag:
Unter Berücksichtigung vorstehender Ausführungen wird die Angelegenheit an den Bauausschuss verwiesen. Im Vorwege soll der textliche Teil des B-Planes mit dem Planer und Teilnehmern der Gemeindevertretung im Hinblick auf Unrichtigkeiten überarbeitet werden.
Zur Standortfrage soll ein Sachverständiger (evtl. unter Beteiligung der Feuerwehrunfallkasse) eine Standortanalyse des jetzigen und neuen Standortes, unter Berücksichtigung der Punkte 1. und 2. des Schreibens der FF Siek durchführen.