24.01.2022 - 6 Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Stapelfeld Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 24.01.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Zink ist in dieser Angelegenheit als Ausschussmitglied befangen und verlässt die Sitzung.
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Frau Hoffmann. Diese erläutert ausführlich den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Stapelfeld. Sie merkt an, dass der Vorentwurf kein Anspruch auf Vollständigkeit hat.
Beschlussvorschlag:
Variante 1:
a) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.10.2017
Der Aufstellungsbeschluss vom 09.10.2017 wird aufgehoben.
b) Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet nördlich der Bebauung "Hauptstraße 46 - 52", östlich der Bebauung "Op de Huuskoppel", westlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen wird der Bebauungsplan Nr. 18 aufgestellt. Der Bebauungsplan erfüllt die Anforderungen an den § 13b BauGB und kann deshalb im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a BauGB durchgeführt werden.
Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verbesserung des Angebotes zur Deckung des örtlichen Wohnraumbedarfs.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski,
Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und
Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen
Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.
c) Billigung der Planunterlagen
Die Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung wie sie der Vorlage 2021/006/288 als Anlage beigefügt sind, gebilligt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass keine gemeindlichen Flächen für den Knickausgleich zur Verfügung gestellt werden.
Hinweis: Für den geforderten 200 m langen Knick soll ggf. ein Doppelredder nördlich angrenzend des Plangeltungsbereiches erstellt werden.
Variante 2:
Der Aufstellungsbeschluss vom 09.10.2017 wird aufgehoben.
Das Planerfahren wird eingestellt, da sich im Planverfahren herausgestellt hat, dass sich die Planung nicht im Sinne der Gemeinde und des Vorhabenträgers gestalten lässt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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168,5 kB
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987,1 kB
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4,6 MB
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