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ALLRIS - Auszug

24.01.2022 - 6 Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Stapelfeld Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Zink ist in dieser Angelegenheit als Ausschussmitglied befangen und verlässt die Sitzung.

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Frau Hoffmann. Diese erläutert ausführlich den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 der Gemeinde Stapelfeld. Sie merkt an, dass der Vorentwurf kein Anspruch auf Vollständigkeit hat.
 

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Beschlussvorschlag:
Variante 1:

a) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 09.10.2017

Der Aufstellungsbeschluss vom 09.10.2017 wird aufgehoben.

 

b) Aufstellungsbeschluss

r das Gebiet rdlich der Bebauung "Hauptstraße 46 - 52", östlich der Bebauung "Op de Huuskoppel", westlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen wird der Bebauungsplan Nr. 18 aufgestellt. Der Bebauungsplan erfüllt die Anforderungen an den § 13b BauGB und kann deshalb im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a BauGB durchgeführt werden.

 

Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verbesserung des Angebotes zur Deckung des örtlichen Wohnraumbedarfs.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro für Bauleitplanung, Herr Czierlinski,

Kronberg 33, 24619 Bornhöved, beauftragt.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und

die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und

Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und

Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen

Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

c) Billigung der Planunterlagen

Die Planunterlagen werden in der vorliegenden Fassung wie sie der Vorlage 2021/006/288 als Anlage beigefügt sind, gebilligt. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass keine gemeindlichen Flächen für den Knickausgleich zur Verfügung gestellt werden.

 

Hinweis: Für den geforderten 200 m langen Knick soll ggf. ein Doppelredder rdlich angrenzend des Plangeltungsbereiches erstellt werden.

 

Variante 2:

Der Aufstellungsbeschluss vom 09.10.2017 wird aufgehoben.

Das Planerfahren wird eingestellt, da sich im Planverfahren herausgestellt hat, dass sich die Planung nicht im Sinne der Gemeinde und des Vorhabenträgers gestalten lässt.

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Abstimmungsergebnis Variante 1:
Ja-Stimmen : 3
Nein-Stimmen : 0
Enthaltungen : 1
 

 

Abstimmungsergebnis Variante 2:
Ja-Stimmen : 0
Nein-Stimmen : 3
Enthaltungen : 1
 

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Anlagen zur Vorlage