27.07.2020 - 4 Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Braak
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mo., 27.07.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt und Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Kristina Keil
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Mitglieder des Ausschusses bitten um eine Änderung der Formulierung im §4 Abs. 2 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Braak. Aus den Absätzen soll hervorgehen, dass Bürger gewählt werden können, die nicht der Gemeindevertretung angehören.
Anmerkung der Verwaltung:
Gem. § 6 GO umfasst der Begriff „Bürger“ alle zur Gemeindevertretung wahlberechtigten Einwohner (ab 16. Jahre). Mit der Formulierung in § 4 Abs. 2 + 4 der Hauptsatzung „die der Gemeindevertretung angehören können“ ist gemeint, dass diese Bürger die Wählbarkeitsvoraussetzung für die Gemeindevertretung haben müssen, also u.a. das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen.
Die vom Ausschuss vorgeschlagene Formulierung wäre falsch, zumal wählbare Bürger generell nie der Gemeindevertretung angehören. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Formulierung sollte bestehen bleiben, zumal sie den kommunalrechtlichen Vorschriften entspricht.
Anlagen zur Vorlage
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