Europawahl 2024
In diesem Jahr sind die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union aufgerufen, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wählen. Zum zehnten Mal seit 1979 wird das Europäische Parlament direkt gewählt.
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 26. Juli 2023 bestimmt, dass in Deutschland die Wahl der deutschen Abgeordneten zum Europäischen Parlament am Sonntag, 9. Juni 2024, stattfinden wird.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag - das 16. Lebensjahr vollendet haben (vorm bzw. am 09.06.2008 geboren), - seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (mindestens seit dem 09. März 2024) und - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wie erfolgt die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlberechtigten werden, sofern Sie am 24. April 2024 im Melderegister mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung verzeichnet sind, in das Wählerverzeichnis ihres Wohnsitzes eingetragen und erhalten bis zum 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Darin ist angegeben, in welchem Wahllokal Sie wählen können. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis mitzubringen. Die Teilnahme ist aber auch möglich, wenn die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen oder vergessen worden ist.
Sie möchten die Briefwahl beantragen?
Wenn Sie am Wahltag verhindert sind oder nicht die Möglichkeit haben vor Ort zu wählen können Sie bequem und einfach online Ihren Wahlschein beantragen. Dies ist vom 29.04.2024 bis zum 05.06.2024 (12 Uhr) hier möglich. Danach kann ein Briefwahlantrag nur vor Ort im Amt Siek vorgenommen werden.
Sie beabsichtigen umzuziehen?
Verlegen Sie vor dem 28. April 2024 Ihren ständigen Wohnsitz (alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung) melderechtlich innerhalb der Europäischen Union, so werden Sie in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnsitzes aufgenommen. Von dort werden Sie informiert, in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können.
Verlegen Sie in der Zeit vom 29. April 2024 bis zum 19. Mai 2024 Ihren ständigen Wohnsitz melderechtlich innerhalb der Europäischen Union, so werden Sie nur auf Antrag bei der Gemeindebehörde des neuen Wohnsitzes in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Dieser Antrag muss spätestens bis zum 19. Mai 2024 abgegeben sein. Über die Aufnahme werden Sie benachrichtigt. Im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnsitzes werden Sie dann gestrichen.
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde ab dem 29. April 2024 bleibt die Eintragung im Wählerverzeichnis des bisherigen ständigen Wohnsitzes bestehen.
Die persönliche Stimmenabgabe ist dann nur in dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal möglich. Wenn Ihnen der Weg dahin zu lang ist, sollten Sie rechtzeitig beim Wahlamt des früheren Wohnsitzes Briefwahlunterlagen beantragen. Dies kann persönlich oder schriftlich mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antrag erfolgen.
Bei allgemeinen Fragen zur Wahl wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:
Amtsverwaltung Siek
Hauptstraße 49
22962 Siek
Tel: 04107 – 88 93 0
E-Mail: wahl@amtsiek.de