Die Landesregierung hat weitreichende Quarantäneanordnungen für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland getroffen. Sie ist am 10. April 2020 in Kraft getreten.
Ab sofort müssen sich alle Personen, die aus dem Ausland nach Schleswig-Holstein einreisen, unverzüglich auf direkten Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen dort absondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland einreisen, also zum Beispiel über den Hamburger Hafen oder Flughafen und dann ohne Quarantänezeit nach Schleswig-Holstein gelangen. Die Verordnung enthält weitere konkrete Verpflichtungen für diese Person.
Von der Quarantäne gelten bestimmte Ausnahmen. Zu den Details wird auf den Verordnungstext verwiesen.
Ebenso ist ein Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen gegen diese Verordnung in Kraft getreten.