Das Antragsverfahren für das Corona-Soforthilfeprogramm für Kleinstunternehmen, Selbstständige etc. wurde ab dem 02.04.2020 auf eine online-Antragserfassung mit Upload des Antragsformulars umgestellt. Anträge können nicht mehr per Mail gestellt werden.
Ab sofort müssen Antragsteller auf www.ib-sh.de/antragsupload gehen und dort ihren Antrag elektronisch via upload einreichen.
Die Programmbedingungen wurden zwischenzeitig verbessert. So können jetzt auch ALG 2-Empfänger Anträge stellen. Nunmehr sind alle Unternehmen antragsberechtigt, die vor dem 01.04.2020 am Markt waren. Auch Land- und Forstwirte sowie gemeinnützige Unternehmen sind antragsberechtigt. Dies gilt bei letzteren allerdings nur, wenn sie einen wirtschaftlichen, unternehmerischen Geschäftsbetrieb unterhalten.
Näheres ergibt sich aus einem Frage-Antwort-Katalog der Investitionsbank zur Soforthilfe.