Der Herbst beginnt und das herunterfallende Laub muss beseitigt werden. Doch wer ist eigentlich dafür zuständig, dass das Laub ordnungsgemäß entsorgt wird?
Grundsätzlich ist es immer die Aufgabe des Eigentümers bzw. bei Mietwohnungen die des Mieters, das Laub, das auf seinem Grundstück liegt, zu beseitigen. Doch auch wenn die Blätter vom Nachbargrundstück auf Ihr eigenes Grundstück herüberwehen, sind Sie für die Entsorgung verantwortlich. Zudem ist es die Aufgabe der Anwohner dafür zu sorgen, dass der an ihr Grundstück angrenzende Gehweg begehbar bleibt, d.h. vom Laub befreit, um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten.
Das gesammelte Laub kann entweder in der Biotonne entsorgt werden, oder Sie kompostieren es im eigenen Garten. Als Alternative kann das Laub auch in kompostierbaren Bioabfallsäcken gesammelt und entsorgt werden. Diese sind direkt im Bürgerbüro oder im Einzelhandel und bei Recyclinghöfen käuflich zu erwerben.
(si/300)