Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, den 24. September 2017 findet die
Wahl zum 19. Deutschen Bundestag
statt.
Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
2. Für die Gemeinden Braak, Brunsbek, Hoisdorf, Siek und Stapelfeld werden folgende Wahlbezirke gebildet und folgende Wahlräume für die Wahl eingerichtet:
Gemeinde Braak
Die Gemeinde Braak bildet den Wahlbezirk 101.
Zugehörige Straßen: Alle Straßen im Gemeindegebiet.
Der Wahlraum befindet sich in 22145 Braak, Feuerwehrgerätehaus, Dorfstraße 10.
Gemeinde Brunsbek
Es werden folgende drei Wahlbezirke gebildet.
Wahlbezirk 501 Ortsteil Kronshorst
Zugehörige Straßen: Alle Straßen im OT Kronshorst.
Der Wahlraum befindet sich in 22946 Brunsbek, Feuerwehrgerätehaus Kronshorst, Brommelweg.
Wahlbezirk 502 Ortsteil Langelohe
Zugehörige Straßen: Alle Straßen im OT Langelohe.
Der Wahlraum befindet sich in 22946 Brunsbek, Feuerwehrgerätehaus Langelohe, Hauptstraße.
Wahlbezirk 503 Ortsteil Papendorf
Zugehörige Straßen: Alle Straßen im OT Papendorf.
Der Wahlraum befindet sich in 22946 Brunsbek, Feuerwehrgerätehaus Papendorf, Dorfstraße.
Gemeinde Hoisdorf
Es werden folgende vier Wahlbezirke gebildet.
Wahlbezirk 201 (Nord)
Am Rühmen, Baggerkuhle, Baumhofredder, Birkenweg, Fasanenweg, Meisenweg, Oetjendorfer Landstraße 18, 19 b, 20, 25-35 (ungerade Hausnummern), 15-19 (ungerade Hausnummern), Schewenhorst, Schierenplack, Schwarzenbrooker Weg, Tannenweg, Uferweg, Waldstraße.
Der Wahlraum befindet sich in 22955 Hoisdorf in der Grundschule Hoisdorf, Waldstraße 2.
Wahlbezirk 202 (Mitte)
Achtern Diek 31-91, Am Eichenhain, Am Schwarzen Berg, An der Buschkoppel, An der Immenkoppel, Bradenhoff, Buchenweg, Immenhagen, Kastanienallee, Oetjendorfer Kirchenweg, Rodelberg, Schwarzer Weg, Viehkaten.
Der Wahlraum befindet sich in 22955 Hoisdorf in der Grundschule Hoisdorf, Waldstraße 2.
Wahlbezirk 203 (Süd)
Aalfang, Achtern Diek 9-30, Am Bocksberg, Am Bosselbohm, Am Dorfmuseum, Bahnhofstraße, Baumkaten, Bornbek, Dorfstraße, Fuhrwegen, Gölmer Weg, Gottesgabe, Heidkoppel, Jungfernstieg, Kort Twiet, Krütz, Ladestraße, Lunken, Moorweg, Oetjendorfer Landstraße 1-5a, Schultwiete, Sieker Berg, Sprenger Weg 1-55 (ungerade Hausnummern), Sprenger Weg 2-20 (gerade Hausnummern) , Thie, Wastenfelder Redder, Wulfsmoor.
Der Wahlraum befindet sich in 22955 Hoisdorf, Gaststätte „Landhaus Hoisdorf", Dorfstraße 14.
Wahlbezirk 204 (Oetjendorf)
Ortsteil Oetjendorf, Fürstenhorst, Fürstenkaten, Sprenger Weg 28-30.
Der Wahlraum befindet sich in 22961 Hoisdorf, OT Oetjendorf, Feuerwehrgerätehaus Oetjendorf, Oetjendorfer Landstraße.
Gemeinde Siek
Es werden drei Wahlbezirke gebildet.
Wahlbezirk 301
Alte Landstraße, An der Lohe, Bültbek, Bülthorst, Hauptstraße, Hinterm Dorf, Jacobsrade, Kirchenweg, Knakenhof, Ohlenhof, Papendorfer Weg, Schmiedekamp, Sieker Berg, Sieker Feld.
Der Wahlraum befindet sich in 22962 Siek, Haus der Vereine, Hinterm Dorf.
Wahlbezirk 302
An der Rotbuche, Birkenbusch, Dohm, Fasanenweg, Fichtenweg, Großblöcken, Hansdorfer Weg, Hoisdorfer Weg, Lehmsol, Marktstraße, Neue Straße, Ohlenstücken, Weidenkamp.
Der Wahlraum befindet sich in 22962 Siek, Haus der Vereine, Hinterm Dorf.
Wahlbezirk 303 – Ortsteil Meilsdorf
Der Wahlraum befindet sich in 22962 Siek, Feuerwehrgerätehaus Meilsdorf, Gutsstraße 13.
Gemeinde Stapelfeld
Es werden zwei Wahlbezirke gebildet.
Wahlbezirk 401
Am Ecksoll, Am Klosterhof, Am Kornweg, Am Kroog, Am Schwartenreeten, Am Windhop, Hauptstraße 1-14, Hauptstraße 15-39 (ungerade Hausnummern), Heideweg, Heinrich-Möller-Straße, Heinrich-Ruge-Straße, Stellauer Kirchenweg, Stormarnring, Von-Eichendorff-Weg, Wiesengrund.
Der Wahlraum befindet sich in 22145 Stapelfeld in der Grundschule Stapelfeld, Von-Eichendorff-Weg.
Wahlbezirk 402
Alte Landstraße, Am Drehbarg, Brookstieg, Brookstraße, Fernsicht, Groot Redder, Hauptstraße 16-52 (gerade Hausnummern), Hauptstraße 41-99 (ungerade Hausnummern), Hinter der Schule, Hirtenkate, Jägerstieg, Kleiner Manhagen, Königstannen, Lindenweg, Lütten Damm, Meiendorfer Amtsweg, Op de Huuskoppel, Reinbeker Straße, Schmiedeberg, Teichwiese.
Der Wahlraum befindet sich in 22145 Stapelfeld, Kratzmannsche Kate, Reinbeker Straße 4.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 14. August 2017 bis 03. September 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18.00 Uhr in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek zusammen.
3.Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde - dem Amt Siek, Der Amtsvorsteher, Bürgerbüro, Hauptstraße 49, 22962 Siek - einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches)
Siek, den 15.09.2017
Amt Siek
-Der Amtsvorsteher-
als Gemeindebehörde
Olaf Beber