Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Stapelfeld
Gebiet: Grundstück „Hauptstraße 42" (Flurstück 65/8)Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung Stapelfeld in der Sitzung am 04.12.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Stapelfeld für das Grundstück „Hauptstraße 42" (Flurstück 65/8), und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom
22. Januar 2018 bis zum 23. Februar 2018
In der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung können gem. § 4a Abs. 4 BauGB zeitgleich auch im Internet unter www.amtsiek.de und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein eingesehen werden.
Hinweis: Hier ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 12.01.2018
Amt Siek
Der Amtsvorsteher
(si/ms)