Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Genehmigung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: Flurstück 5/6 der Flur 2, südlich „Alte Landstraße“ (L 222), östlich der Straße „Groot Redder“ (K 108), nördlich und westlich landwirtschaftlich genutzter Flächen
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung Stapelfeld in der Sitzung am 01.04.2019 beschlossene 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld für das Gebiet Flurstück 5/6 der Flur 2, südlich „Alte Landstraße“ (L 222), östlich der Straße „Groot Redder“ (K 108), nördlich und westlich landwirtschaftlich genutzter Flächen mit Bescheid vom 13.06.2019 (Az.: IV 527 – 512.111 - 62071) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Siek, Zimmer 6, Hauptstraße 49, 22962 Siek, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse www.amtsiek.de.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt Siek geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 16.08.2019
Amt Siek
Der Amtsvorsteher