Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Genehmigung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: südlich „Alte Landstraße“ (L222), nördlich „Hauptstraße“ (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung Stapelfeld in der Sitzung am 26.11.2018 beschlossene 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld für das Gebiet südlich „Alte Landstraße“ (L222), nördlich „Hauptstraße“ (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg mit Bescheid vom 20.02.2019 (Az.: IV 527-512.111-62071) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Siek, Zimmer 6, Hauptstraße 49, 22962 Siek, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse www.amtsiek.de.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt Siek geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen
(§ 215 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 22.03.2019
Amt Siek
Der Amtsvorsteher