Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bekanntmachung über die Fortschreibung des Lärmaktionsplans und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der amtsangehörigen Gemeinde Stapelfeld
Die Gemeinde Stapelfeld schreibt gemäß § 47 d BImSchG den Lärmaktionsplan fort. Ziel der Planung ist die Ermittlung und Reduzierung von verkehrsbedingten Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.
Die Gemeinde möchte ein möglichst gutes Ergebnis im Rahmen der Lärmaktionsplanung erzielen und gibt daher der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern. Zu diesem Zweck liegen der Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2013 und weitere Unterlagen in dem Zeitraum
vom 19.02.2018 bis 19.03.2018
in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstr. 49, 22962 Siek während der Dienststunden
Dienstag von 8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag von 8.00 – 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Während dieser Zeit können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgeben. Bis zum 30.03.2018 abgegebene Stellungnahmen werden ebenfalls in der Planung berücksichtigt.
Siek, 16.02.2018
Amt Siek/Der Amtsvorsteher