Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: Grundstück "Reinbeker Straße 31 - 35" (vorhandene Tennishallen)
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB i.V.m.
§ 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeinde Stapelfeld beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 20 für das Gebiet Grundstück "Reinbeker Straße 31 - 35" (vorhandene Tennishallen) aufzustellen. Planungsziel ist die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes (GEe) zwecks Unterbringung von nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben.
Der Aufstellungsbeschluss wird in der Sitzung der Gemeindevertretung am 05.10.2020 beraten.
Laut Empfehlung des Bauausschusses vom 21.09.2020 soll die Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informiert werden.
Die Öffentlichkeit bekommt daher die Möglichkeit, sich am
Montag, den 05. Oktober 2020 um 18.30 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus, Hauptstraße 69, 22145 Stapelfeld,
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung wird im Rahmen dieser Veranstaltung gegeben.
Allgemeiner Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Hinweis bzgl. der vorherrschenden Pandemie:
Die Räumlichkeiten werden so eingerichtet, dass ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zwischen den Anwesenden hergestellt wird. Ggf. wird die Teilnehmerzahl für die Öffentlichkeit begrenzt werden müssen, damit Sicherheitsabstände gewährleistet werden können.
Bitte tragen Sie während der Veranstaltung einen Mund-Nasen-Schutz oder weisen eine Befreiung nach § 3 Abs. 5 der Corona-Verordnung nach.
Siek, den 25.09.2020
Amt Siek - Der Amtsvorsteher