Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Stapelfeld als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB; Gebiet: Grundstück 'Hauptstraße 42' (Flurstück 65/8)
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
b) Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat in der Sitzung am 07.08.2016 beschlossen, den Bebauungsplanes Nr. 17, für das Grundstück 'Hauptstraße 42' (Flurstück 65/8), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufzustellen.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
- langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung;
- Vorgabe einer maßstäblichen und an die Umgebung angepassten Bebauung;
- Berücksichtigung der geänderten Nutzungsabsichten durch Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten (WA) und Mischgebieten (MI) anstelle eines Dorfgebietes (MD);
- Vorgabe von planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften im Interesse einer Einbindung in das Siedlungsgefüge;
- Förderung der Innenentwicklung durch Nachnutzung einer künftig fortfallenden Hofstelle;
- Aktivierung von Baulandreserven im Innenbereich.
b) Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Stapelfeld für das das Grundstück 'Hauptstraße 42' (Flurstück 65/8), liegt zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit in der Zeit
vom 21. August 2017 bis zum 01. September 2017
zu folgenden Zeiten
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
im Amt Siek Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus.
Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in diesem Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 08.08.2017
Amt Siek
Der Amtsvorsteher
si/kk