Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Stapelfeld als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Gebiet: südlich „Meiendorfer Amtsweg“, nördlich „Alte Landstraße“, östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1; a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses; b) Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat in der Sitzung am 20.08.2018 beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet südlich „Meiendorfer Amtsweg“, nördlich „Alte Landstraße“, östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1, als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufzustellen.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
Neuorganisation der Erschließung aufgrund der veränderten Grundstücksteilung:
- Entfall der öffentlichen Verkehrsfläche zugunsten der privaten Gewerbegebiete
- Anpassung der Baugrenzen, unter weitgehender Beibehaltung des sonstigen Festsetzungskonzeptes
b) Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Die in Aufstellung befindliche 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Stapelfeld für das das das Gebiet südlich „Meiendorfer Amtsweg“, nördlich „Alte Landstraße“, östlich der MVA, westlich der Auffahrt der BAB 1, liegt zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit in der Zeit
vom 10. September 2018 bis zum 21. September 2018
zu folgenden Zeiten
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
im Amt Siek Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus.
Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in diesem Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung zeitgleich auch im Internet unter
eingesehen werden.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 07.09.2018
Amt Siek
Der Amtsvorsteher