Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld Gebiet: nördlich der Bebauung „Hauptstraße 46 – 52", östlich der Bebauung „Op de Huuskoppel", westlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen
a) Aufstellungsbeschluss
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
a) Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat in der Sitzung am 03.04.2017 beschlossen, die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der Bebauung „Hauptstraße 46 – 52", östlich der Bebauung „Op de Huuskoppel", westlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen aufzustellen.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben: Ausweisung einer „Wohnbaufläche" anstelle einer „Fläche für die Landwirtschaft"
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Gleichzeitig wurde in der Sitzung am 03.04.2017 beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom
22. Januar 2018 bis 02. Februar 2018
bei der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, während folgender Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in diesem Zeitraum schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Hinweis: Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 19.01.2018
Amt Siek
Der Amtsvorsteher
Geltungsbereich: