Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld
Gebiet: südlich „Alte Landstraße“ (L222), nördlich „Hauptstraße“ (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg
Frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat in der Sitzung am 06.06.2016 beschlossen, die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom
20. November 2017 bis 18. Dezember 2017
bei der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, während folgender Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in diesem Zeitraum schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 17.11.2017
Amt Siek
Der Amtsvorsteher
si/eo