Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld
Gebiet: südlich „Alte Landstraße“ (L222), nördlich „Hauptstraße“ (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der durch die Gemeindevertretung in der Sitzung am 20.08.2018 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld für das Gebiet südlich „Alte Landstraße“ (L222), nördlich „Hauptstraße“ (K107), östlich der Gemeindegrenze zu Hamburg und die Begründung hierzu liegen in der Zeit
vom 03. September 2018 bis 14. September 2018
in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, Erdgeschoss, 22962 Siek, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Folgende umweltrelevante Informationen sind zur Einsichtnahme verfügbar und liegen zusammen erneut mit aus:
- Verkehrsplanerische/-technische Untersuchung, Ingenieurbüro BKP, Hamburg März 2017.
- Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB vor:
- Kreis Stormarn vom 1. September 2016 mit Hinweisen zur Entlassung aus dem Landschaftsschutz (Schutzgut Landschaft), zur Oberflächenentwässerung (Schutzgut Wasser) und zum Bodenschutz (Schutzgut Boden)
- Archäologisches Landesamt vom 4. August 2016 zum Archäologischen Interessensgebiet (Schutzgut Kulturgüter)
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Untere Forstbehörde vom 29. August 2016 zum benachbarten Waldbestand (Schutzgut Pflanzen und Tiere und Sachgut Wald)
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 1. September 2016 zu Schallimmissionen des überörtlichen Verkehrs (Schutzgut Mensch)
- BUND SH Kreis Stormarn und NABU SH vom 9. September 2016 mit Hinweisen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere / Biodiversität, Landschaft sowie zu Ausgleichsmaßnahmen
- Freie und Hansestadt Hamburg, Abteilung Landes- und Stadtentwicklung vom 8. September 2016 mit Hinweisen zum Biotopverbund zu Ausgleichsmaßnahmen und zum FFH-Gebiet (Schutzgut Tiere und Pflanzen).
- Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB vor:
- Kreis Stormarn, 17.05.2018 mit Hinweisen zur Betroffenheit des Regionalen Grünzuges (Schutzgut Landschaft), zur Entlassung aus dem Landschaftsschutz (Schutzgut Landschaft), zur Oberflächenentwässerung (Schutzgut Wasser) und zum Bodenschutz (Schutzgut Boden)
- Archäologisches Landesamt vom 19.04.2018 zum Archäologischen Interessensgebiet (Schutzgut Kulturgüter)
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Untere Forstbehörde vom 17.05.2018 zu Waldflächen innerhalb des Plangebiets (Schutzgut Pflanzen und Tiere und Sachgut Wald).
- Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein vom 11.05.2018 zur Oberflächenentwässerung (Schutzgut Wasser)
- Wasser- und Bodenverband Glinder Au – Wandse vom 20.04.2018 zur Oberflächenentwässerung (Schutzgut Wasser)
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 16.05.2018 zu Schallimmissionen des überörtlichen Verkehrs (Schutzgut Mensch)
- BUND SH Kreis Stormarn und NABU SH vom 18.05.2018 mit Hinweisen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere / Biodiversität, Landschaft sowie zu AusgleichsmaßnahmenHinsichtlich der Umweltbelange wurden die Auswirkungen auf den Menschen, auf den Boden und Fläche, auf Wasser, auf Klima, auf Pflanzen, auf Tiere, auf Kultur und sonstige Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Belang / Schutzgut | Vorliegende Information | Auswirkung der Planung | ||
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Begründung / Umweltbericht Abschnitt 7.2.1 (Büro LPJ, Norderstedt) Schalltechnische Untersuchung (Lärmkontor, Hamburg) zum B-Plan 16 |
Wohnumfeld / Erholungsfunktion Verlust landschaftliche Anmutung des Wegeabschnittes des Lütten Damm, aber Verlängerung des Lütten Damm nach Westen mit begleitenden Knicks, Vervollständigung des Wegenetzes / Aufwertung des Wohnumfelds Lärmimmissionen Zusatzbelastungen durch Gewerbelärm führen nicht zu Konflikte Konflikte durch zusätzlichen Verkehrslärmbelastungen lösbar im B-Plan Nr. 16 |
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Schutzgut Boden und Fläche |
Begründung / Umweltbericht Abschnitt 7.2.2 (Büro LPJ, Norderstedt) Grünordnerische Fachbeitrag zum B-Plan 16 im Abschnitt 3.2.2 sowie 5.2 (Büro LPJ, Norderstedt) |
Beanspruchung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen Versiegelungen, Überbauungen und Bodenverlusten, hohe Versiegelungsrate keine Beanspruchung von empfindlichen oder seltenen Böden, sondern nur Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Boden- und Naturschutz keine Betroffenheit im Bereich der Altlastenverdachtsfläche |
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Schutzgut Wasser |
Begründung / Umweltbericht Abschnitt 7.2.3 (Büro LPJ, Norderstedt) Grünordnerische Fachbeitrag zum B-Plan 16 im Abschnitt 3.2.1 sowie 5.1 (Büro LPJ, Norderstedt) |
Eingriffe in den Wasserhaushalt durch Überbauung und Versiegelung Oberflächenentwässerung über den Graben 3.1.1, den Stapelfelder Graben und die Stellau, grundsätzlich Mehrbelastungen der Vorflut, aber gedrosselte Einleitung Altlastenvedachtsfläche durch die geplante Oberflächenentwässerung nicht betroffen |
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Schutzgut Klima |
Begründung / Umweltbericht Abschnitt 7.2.4 (Büro LPJ, Norderstedt) Grünordnerische Fachbeitrag zum B-Plan 16 im Abschnitt 3.2.3 sowie 5.3 (Büro LPJ, Norderstedt) |
Nutzungsänderung aus klimatischer Sicht vertretbar, auch nach Umsetzung der Planungen ist ein ausreichender Luftaustausch zu erwarten | ||
Schutzgut Tiere und Pflanzen |
Begründung / Umweltbericht Abschnitt 7.2.5 (Büro LPJ, Norderstedt) Grünordnerische Fachbeitrag zum B-Plan 16 im Abschnitt 3.2.4 / 3.2.5 sowie 5.4 (Büro LPJ, Norderstedt) |
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Schutzgut Landschaftsbild |
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deutliche Veränderungen des Landschaftsbildes Verschiebung des Siedlungsrandes nach Osten bestehender Landschaftsschutz ist aufzuheben Naturnahe Einbindung in das Landschafts- und Ortsbild |
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Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter |
Begründung / Umweltbericht Abschnitt 7.2.7 (Büro LPJ, Norderstedt) Grünordnerische Fachbeitrag zum B-Plan 16 im Abschnitt 3.2.6 sowie 5.5 (Büro LPJ, Norderstedt) |
dauerhafte städtebauliche Überprägung der landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen Wegfall von landwirtschaftlichen Nutzflächen keine archäologische Betroffenheit |
Während der o. g. Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen zu den geänderten Planinhalten schriftlich oder während der o.g. Dienststunden zur Niederschrift bei der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung können gem. § 4a Abs. 4 BauGB zeitgleich auch im Internet unter
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de
eingesehen werden.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 24.08.2018 Amt Siek
Der Amtsvorsteher
Geltungsbereich: