Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Siek Gebiet: östlich des Gewerbegebiets „Jacobsrade“, südlich des Regenrückhalte- beckens „Jacobsrade“, nördlich der „L224“ Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siek hat in ihrer Sitzung am 10.12.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet östlich des Gewerbegebiets „Jacobsrade“, südlich des Regenrückhaltebeckens „Jacobsrade“, nördlich der „L224“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung beschlossen.
Die Begründung wurde in der gleichen Sitzung der Gemeindevertretung am 10.12.2019 abschließend gebilligt. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 26.01.2020 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan, die Begründung, den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Siek, Zimmer 6, Hauptstraße 49, 22962 Siek, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 24.01.2020
Amt Siek
Der Amtsvorsteher