Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Siek Gebiet: westlich des Gewerbegebiets „Jacobsrade", südlich des Regenrückhaltebeckens „Jacobsrade", südlich und nördlich der „L224"
a) (erneuter) Aufstellungsbeschluss
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB
a) (erneuter) Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung Siek hat in der Sitzung am 13.09.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 22 aufzustellen.
In der Sitzung der Gemeindevertretung Siek am 27.02.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss aufgrund einer Änderung der Gebietsbezeichnung erneut gefasst.
Demnach hat die Gemeindevertretung Siek in der Sitzung am 27.02.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 22 für das Gebiet westlich des Gewerbegebiets „Jacobsrade", südlich des Regenrückhaltebeckens „Jacobsrade", südlich und nördlich der „L224", aufzustellen.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
Schaffung des Planrechts für
- die Erweiterung der Produktions- und Lagerkapazitäten durch den Neubau einer Lagerhalle und eines Bürogebäudes östlich des Bestandsgebäudes sowie für ergänzende Gewerbenutzungen östlich des Erweiterungsbaus;
- eine bauliche Verbindung zwischen dem Bestandsgebäude und dem Erweiterungsneubau;
- die Erweiterung der Straße „Jacobsrade" zur Erschließung der neuen Grundstücke;
- die Qualifizierung von Flächen zur Entwässerung des Plangebiets;
- die Eingrünung und Durchgrünung des Plangebiets;
- der Teilausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft innerhalb des Plangebiets;
- das Herstellen einer neuen Fuß- und Radwegeverbindung entlang der östlichen Plangebietsgrenze zwischen der Landesstraße 224 und der Straße „Birkenbusch";
- das Einfügen des Plangebiets in die Landschaft durch eine Randeingrünung entlang der östlichen Plangebietsgrenze.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen einer Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Gleichzeitig wurde in der Sitzung am 27.02.2018 beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom
05. März 2018 bis 16. März 2018
bei der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, während folgender Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in diesem Zeitraum schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift zu der Planung äußern:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 02.03.2018
Amt Siek
Der Amtsvorsteher