Allgemeinverfügung zur Benennung von Straßennamen der Gemeinde Siek
Die Benennung von Straßen ist gemäß § 47 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz Schleswig-Holstein (StrWG SH) Angelegenheit der Gemeinde.
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 11.10.2018 beschlossen die Straße Jacobsrade südlich der L224 und nördlich des Kreisverkehrs wie folgt zu benennen:
Am Bürgerpark
In der beigefügten Karte ist die Straße Am Bürgerpark farblich rosa hervorgehoben.
Inkfrafttreten
Diese Allgemeinverfügung gilt mit Ablauf des Tages als bewirkt, an dem die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgmeinverfügung im Internet unter www.amtsiek.de verfügbar ist und der Hinweis auf sie in der Tageszeitung „Stormarner Tageblatt in Verbindung mit dem Anzeigenblatt Markt Ahrensburg, Bargteheide, Trittau“ erfolgt ist.
Begründung
Die Straße benötigt aus bauordnunsrechtlichen Gründen einen Straßennamen. Der Straßenname steht im Ermessen der Gemeinde.
Rechtsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt Siek, Hauptstraße 49, 222962 Siek schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Siek, 28.06.2019
Amt Siek
Der Amtsvorsteher
Im Auftrag
Leif Jacob