Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig Holstein (StrWG) vom 25. November 2003
Die Gemeinde Hoisdorf als Trägerin der Straßenbaulast widmet hiermit gemäß § 6 StrWG folgende Straße dem öffentlichen Verkehr:
Schwarzen Weg
(Gemarkung Hoisdorf, Flur 2, Flurstück 80/9, 80/21,92/13 und Flur 15, Flurstück 50/2)
Die Einstufung des pink markierten Teils der Straße erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3a StrWG als Ortsstraße (Gemeindestraße).
Die Einstufung des blau markierten Teils der Straße erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4b StrWG als sonstige öffentliche Straße mit der Beschränkung auf die Benutzung „Fußgänger“.
Die Flächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde Hoisdorf und sind in der beigefügten Karte farblich hervorgehoben. (224/130)