Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Hoisdorf als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Gebiet: südlich der Waldstraße, westlich der Straße „Am Schwarzen Berg“ (Grundstücke Waldstraße 11 bis 19G)
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hoisdorf hat in ihrer Sitzung am 25.11.2019 den Bebauungsplan Nr. 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Hoisdorf als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Gebiet: südlich der Waldstraße, westlich der Straße „Am Schwarzen Berg“ (Grundstücke Waldstraße 11 bis 19G), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.
Die Begründung wurde in der gleichen Sitzung der Gemeindevertretung am 25.11.2019 abschließend gebilligt. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 22.12.2019 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Siek, Zimmer 6, Hauptstraße 49, 22962 Siek, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 20.12.2019
Amt Siek
Der Amtsvorsteher